Internethändler gelten auch als regionale Wettbewerber

Zwischen einem regionalen Gewerbetreibenden und einem Internethändler kann ein Wettbewerbsverhältnis bestehen.

Regionale Gewerbetreibende können auch gegen unseriöse Angebote von Internethändlern vorgehen, soweit ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt. Die Richter am Oberlandesgericht Jena bejahten ein solches Verhältnis, nachdem die Angebote von Internethändlern regelmäßig flächendeckend und damit grundsätzlich auch im Einzugsgebiet nur regional begrenzter Anbieter abrufbar sind. Daraus ergibt sich nach Auffassung der Richter ein ausreichendes Wettbewerbsverhältnis, soweit die übrigen Voraussetzungen wie vergleichbare Waren- oder Dienstleistungsangebote vorliegen. Der Internet-Anbieter kann sich insbesondere nicht auf seinen Firmensitz berufen.

 
[mmk]
 
Kontakt

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:

Büro LeipzigBüro Leipzig +49 341 - 860 996 84-0
Büro DresdenBüro Dresden +49 351 - 450 42 26
Büro HalleBüro Halle +49 345 - 548 36 85

E-Mail Fachanwalt Hamburgoffice@dinter-kreissig.de

Anfahrt LeipzigAnfahrt Leipzig
Anfahrt DresdenAnfahrt Dresden
Anfahrt HalleAnfahrt Halle

Rückrufservice