Keine Überwachungspflicht in der Familie

Wer einen Internetanschluss besitzt, muss nicht seine eigene Familie überwachen.

Inhaber eines Internetanschlusses müssen nur dann auf eine mögliche rechtswidrige Nutzung durch nahe Familienangehörige achten, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch gibt. Solange diese nicht vorliegen, muss sich der Anschlussinhaber auch nicht das Verhalten seiner Angehörigen vorwerfen lassen, so das Oberlandesgericht Frankfurt. Die Richter wollten nur wegen der im Internet häufigen Urheberrechtsverletzungen noch keine erhöhte Sorgfaltspflicht verlangen.

 
[mmk]
 
Kontakt

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:

Büro LeipzigBüro Leipzig +49 341 - 860 996 84-0
Büro DresdenBüro Dresden +49 351 - 450 42 26
Büro HalleBüro Halle +49 345 - 548 36 85

E-Mail Fachanwalt Hamburgoffice@dinter-kreissig.de

Anfahrt LeipzigAnfahrt Leipzig
Anfahrt DresdenAnfahrt Dresden
Anfahrt HalleAnfahrt Halle

Rückrufservice