Kostengrenze fürs Roaming

Zum 1. Juli 2010 greifen die neuen, von der EU verordneten Preisobergrenzen für Roamingverbindungen.

Pünktlich zum Beginn der Urlaubssaison startet auch die Kostenbremse fürs Telefon- und Datenroaming, also die Nutzung des Handys im Ausland. Die EU schreibt vor, dass die Mobilfunkbetreiber ab dem 1. Juli 2010 noch maximal 39 Cent pro Minute für ausgehende Anrufe verlangen dürfen und 15 Cent pro Minute für eingehende Anrufe. Alle von der EU vorgegebenen Beträge sind Nettobeträge, die Mehrwertsteuer kommt also noch dazu. Gespräche, die im Ausland nicht angenommen werden und deshalb auf der Mailbox landen, dürfen nicht mehr berechnet werden.

Bis 2015 sollen die Unterschiede zwischen Roaming- und Inlandstarifen nach dem Willen der EU dann völlig verschwinden. Im Einzelfall aber noch viel wichtiger ist die Kostenbremse beim Datenroaming, denn hier haben die Provider durch ihre exzessiven Gebühren schon mehrfach negative Schlagzeilen gemacht. Berichte über Rechnungen von 10.000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Die EU begrenzt daher den Großhandelspreis, den sich die Provider untereinander in Rechnung stellen.

Außerdem gilt jetzt für das Datenroaming eine monatliche Preisobergrenze von 50 Euro, sofern der Kunde nicht eine andere Obergrenze festlegt. Allerdings haben einige Anbieter damit noch ihre Schwierigkeiten: Die Telekom hat die Kostenbremse Anfang Juli vorerst wieder ausgeschaltet, um massive technische Probleme in den Griff zu bekommen.

 
[mmk]
 
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