Kundenzufriedenheitsbefragungen können unzulässige E-Mail-Werbungen sein
Eine Kundenzufriedenheitsbefragung ist eine Werbung im Sinne des § 7 UWG.
Das Kammergericht Berlin stellte klar, dass ein Kunde nicht damit rechnen muss, derartige Werbung ohne seine Einwilligung zu erhalten. Erfolgt die Befragung per E-Mail ohne die vorherige Einwilligung durch den Kunden, ist diese rechtswidrig. Der Kunde kann von dem werbenden Unternehmen bereits nach der ersten Zusendung der Befragung Unterlassung dieser Werbemaßnahmen verlangen.