Verwendung teurer und nutzloser Mehrwertdienstnummern ist Betrug

Das Landgericht Osnabrück hat mehrere Angeklagte wegen des Animierens zum Anwählen einer teuren Mehrwertdienstnummer wegen Betruges verurteilt.


In dem zugrunde liegenden Sachverhalt wählten die Angeklagten mittels eines Computers Millionen von Handyrufnummern an. Dabei ließen sie die Handys nur so kurz klingeln, dass die Anrufempfänger keine Chance zum Abheben hatten. Durch den verpassten Anruf zum Rückruf animiert, wählten sie ohne ihr Wissen eine teure und nutzlose "Mehrwertdienstnummer". Dabei wurde jeder Anruf mit -,98 Cent berechnet. Durch die jeweiligen Mobilfunkanbieter abgerechnet, belief sich der Gesamtschaden auf geschätzte 645.000 Euro. Diese wurden den Tätern nur aufgrund der Aufmerksamkeit der Bundesnetzagentur nicht ausgezahlt.

Da die Angerufenen davon ausgingen, es hätte sich bei dem Anruf um den eines Bekannten gehandelt, sah das Gericht eine Täuschungshandlung verwirklicht und verurteilte die Täter deshalb wegen Betruges zu Haftstrafen auf Bewährung und zu Geldstrafen.
 
Landgericht Osnabrück, Urteil LG OS 19 13 vom 06.03.2013
Normen: § 263 StGB
[bns]
 
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