Kollision von Familien- und Gemeindenamen

Eine Gemeinde kann nicht die Freigabe einer Internet-Domain erzwingen, wenn die Domain früher von einer Person gleichen Namens angemeldet worden war.

Eine Gemeinde kann nicht aufgrund des Grundsatzes der Priorität die Freigabe einer Internet-Domain von einer natürlichen oder juristischen Person gleichen Namens erzwingen, die die Domain früher angemeldet hat. So hat das Landgericht Augsburg entschieden (Aktenzeichen 6 O 3536/00). Dabei muss es nicht auf die Größe oder die Bekanntheit der Gemeinde ankommen. Entscheidend ist, dass die Gemeinde allein daraus, dass sie länger besteht, keinen Anspruch auf Priorität der Gemeinde ableiten kann.

 
[mmk]
 
Kontakt

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:

Büro LeipzigBüro Leipzig +49 341 - 860 996 84-0
Büro DresdenBüro Dresden +49 351 - 450 42 26
Büro HalleBüro Halle +49 345 - 548 36 85

E-Mail Fachanwalt Hamburgoffice@dinter-kreissig.de

Anfahrt LeipzigAnfahrt Leipzig
Anfahrt DresdenAnfahrt Dresden
Anfahrt HalleAnfahrt Halle

Rückrufservice