LG Köln zum Laienprivileg

Für regionale, nicht deutschlandweit bekannte Internetzeitungen gilt das sog.

Laienprivileg. Journalisten kleiner, regionaler Internetzeitungen müssen daher zwar generell prüfen, ob die von ihnen übernommenen Zitate der Wahrheit entsprechen. Sie müssen jedoch nicht alle im Zitat behaupteten Tatsachen überprüfen, sofern ihnen nicht Zweifel an deren Richtigkeit aufkommen müssten. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn bekannt ist, dass der Zitierte üblicherweise für eine ganz andere als die im Zitat vertretene Politikrichtung einsteht.
 
LG Köln, Urteil LG Koeln 28 O 162 16 vom 26.04.2017
Normen: BGB §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1
[bns]
 
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