Unlautere Rabattaktion bei ''myTaxi''

Eine Rabattaktion des App-Anbieters ''myTaxi'' verstößt gegen die Preisfestlegung des Personenbeförderungsgesetzes, weshalb das Landgericht Frankfurt ein Fortsetzen der Aktion untersagt hat.


Die Vermittlungsapp ''myTaxi'' hatte eine Rückerstattung von bis zu 50 % des Fahrtpreises in Aussicht gestellt, sofern der Fahrgast eine Fahrt über die App buchte.

In Übereinstimmung mit der Klägerin, einem genossenschaftlichen Zusammenschluss mehrere deutscher Taxizentralen, wertete das Gericht die Rabattaktion als Wettbewerbsverstoß, zumal auch die App-Betreiber von ''myTaxi'' an die Preisbindung des Personenbeförderungsgesetzes gebunden seien.
 
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil LG Frankfurt 3 06 O 72 15 vom 19.01.2016
Normen: §§ 3, 4 Nr.11 UWG i.v.m. § 39 III PbefG
[bns]
 
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