Abbruch von Auktionen bei e-bay nur unter engen Bestimmungen möglich

Nach den von e-bay für seine Auktionen aufgestellten Bestimmungen ist ein Abbruch der Auktion nur unter engen Voraussetzungen möglich.

So zum Beispiel, wenn der Verkäufer das Kaufangebot nach den gesetzlichen Bestimmungen anfechten könnte, oder ihm der Artikel abhanden gekommen ist. Bricht der Verkäufer eine Auktion hingegen ab, weil ihm die bis dahin abgegebenen Gebote nicht hoch genug erscheinen, so erhält im Einklang mit den e-bay Bestimmungen derjenige den Zuschlag, der das bis dahin höchste Gebot abgegeben hat.

In dem entschiedenen Sachverhalt hatte ein Anbieter seine Auktion vorzeitig beendet, da für die von ihm angebotenen Porsche-Felgen bis dato nur ein Gebot in Höhe von einem Euro vorlag. Der Forderung des Bieters, die Felgen zu diesem an ihn heraus zu geben, folgte der Anbieter nicht. Der Bieter kaufte sich die Felgen darauf hin anderweitig zum Preis von 3614,10 Euro und verlangte von dem Anbieter Ersatz der Mehraufwendungen. Mit Recht, wie das zuständige Gericht entschied.
 
Amtsgericht Gummersbach, Urteil AG GM 10 C 25 10 vom 28.06.2010
Normen: §§ 119, 145, 280, 281, 433 BGB
[bns]
 
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